In dieser Ausbildung werden Kenntnisse gemäß § 1 AWaffV vermittelt. Die Ausbildung wird durch eine Prüfung
gemäß § 7 Abs.1 WaffG abgeschlossen.
Der Waffensachkunde-Lehrgang ist Voraussetzung für die Schießsportleiter-Ausbildung und / oder die
Ausbildung zur Jugend-Basis-Lizenz (Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit).
Die aktuellen Ausschreibungen finden Sie hier: