Liebe Sportfreunde,
auf folgende Abläufe zu Bedürfnisbescheinigungen
möchten wir hinweisen:
- Bedürfnisbescheinigungen (Vordruck des NWDSB) sind
grundsätzlich an die nachstehende Anschrift des
Bevollmächtigten des Bremer Schützenbundes e.V. zu senden: - Für jede beantragte Waffe ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,- auf das Konto des Bremer Schützenbund e.V. zu entrichten: Die Konto-Nr. liegt allen Vereinen vor und sind dort zu erfragen. Um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, bitte den Überweisungsbeleg dem Antrag beifügen.
- Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- 3.1 Kopie der Waffensachkundebescheinigung.
- 3.2 Vollständige Kopie/n der vorhandenen Waffenbesitzkarte/n.
- 3.3 Nachweis über das Übungsschießen:
- Aus dem Nachweis muss hervorgehen, mit welcher Waffenart (Lang- oder Kurzwaffe) geschossen wurde.
- Bei der Beantragung der 3. Kurzwaffe oder 4. Halbautomatischen Langwaffe ist der Nachweis über die Teilnahme an Wettkämpfen auf Vereins-, Kreis- und Bezirksebene nachzuweisen.
- Pro beantragte Waffe ist ein Antrag auf Bedürfnis einzureichen.
Zu guter Letzt möchten wir darauf hinweisen, dass nur vollständige und lesbar ausgefüllte Anträge bearbeitet werden.
Alle Informationen hierzu gibt es auch im Bereich Downloads!